Verordnung der Bezirkshauptmannschaft zur Vorbeugung gegen Waldbrände
Dienstag, 25. Juni 2019AllgemeinesBürgerserviceAufgrund massiver Trockenheit sind Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer in und um Waldgebiete verboten.
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf finden Sie hier zum download: