Verordnung der Bezirkshauptmannschaft zur Vorbeugung gegen Waldbrände

Dienstag, 25. Juni 2019AllgemeinesBürgerservice

Aufgrund massiver Trockenheit sind Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer in und um Waldgebiete verboten.

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf finden Sie hier zum download:


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