Niederösterreichischer Strompreisrabatt

Mittwoch, 07. September 2022Allgemeines

Der Landtag von Niederösterreich hat mit dem blau-gelbem Strompreisrabatt ein Hilfspaket für alle Niederösterreicher*innen beschlossen. Damit soll ein zielgerichteter Ausgleich zur Teuerung der letzten Monate in den NÖ Haushalten erfolgen. Der Strompreisrabatt entlastet alle Niederösterreicher*innen, die zum Stichtag 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten und Stromkosten zu tragen haben.

Die Antragstellung durch die Bürger*innen soll grundsätzlich online erfolgen: Online Anmeldung

Falls Sie keine Möglichkeit zur online Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice im Rathaus unter der Tel. 02249/2314 9. Die Mitarbeiter*innen sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.

Wie bekommt der Haushalt die Förderung?

Unter der Website www.meinlandhilft.at finden Sie sämtliche Informationen und Dokumente, wie Antragsformulare oder Richtlinien. Es ist eine Online-Antragstellung erforderlich. Dabei ist zwischen 2 Varianten zu unterscheiden:

Variante 1:

Wenn der Haushalt Kunde von EVN, Verbund oder Wien Energie ist, dann erfolgt die Antragstellung direkt auf der Website des jeweiligen Energieversorgungsunternehmens. Bei der EVN ist eine Antragsstellung bereits jetzt möglich, Verbund und Wien Energie starten mit 26. September 2022.

Variante 2:

Wenn der Haushalt entweder nicht Kunde bei EVN, Verbund oder Wien Energie ist, sondern bei einem anderen Stromlieferanten oder er keinen eigenen Stromlieferungsvertrag, und       trotzdem Stromkosten zu tragen hat, dann erfolgt die Antragstellung ab 1. September 2022 beim Land NÖ. Dies sind zum Beispiel Mieter*innen, die aufgrund ihrer Betriebskostenabrechnung Stromkosten zu tragen haben, oder auch Bewohner*innen in spezifischen Wohnformen (Betreutes Wohnen, Studentenheime oder ähnlich gelagerte Konstellationen).

Wie hoch ist die Förderung?

Der Rabatt ist abhängig von der Anzahl der hauptwohnsitzgemeldeten Personen im Haushalt (inklusive der Antragstellerin oder des Antragstellers) und beträgt für

1 Person €        169,58
2 Personen €        272,36
3 Personen €        374,44
4 Personen €        415,80
5 Personen €        457,07
jede weiter Person €          41,27
   

Wie lange kann die Förderung beantragt werden?

Bei EVN, Verbund und Wien Energie kann bis 31. März 2023 um Förderung angesucht werden, beim Land NÖ bis 30. September 2023.

Falls Sie Unterstützung der Gemeinde benötigen bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

a)    Ausweis

b)    Stromrechnung oder Stromliefervertrag

c)    Bankverbindung

d)    aktuellen Meldezettel

Für Rückfragen steht Ihnen unter anderem das Land NÖ unter der Telefonnummer 02742/9005-15600 gerne zur Verfügung. Auf www.meinlandhilft.at gibt es  einen Online-Ratgeber und eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zum blau-gelben Strompreisrabatt, auf die wir gerne verweisen.


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