Nationalratswahl 2024

Mittwoch, 17. Juli 2024Allgemeines

Am Sonntag, den 29. September 2024 findet in Österreich die Nationalratswahl statt.

Unter welchen Voraussetzungen können Sie an der Nationalratswahl teilnehmen?

Zur Teilnahme sind Sie berechtigt, wenn Sie:

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
  • am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (d.h. spätestens am 29. September 2024 Ihren Geburtstag feiern)
  • nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • am Stichtag (9. Juli 2024) im Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.     

Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen ab 23. August eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl am Wahltag selbst.

Doch was ist mit all dem zu tun? Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September ins Wahllokal mit.

Wie können Sie wählen, wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag nicht in Groß-Enzersdorf aufhalten?

Sollten Sie sich am Wahltag nicht in Groß-Enzersdorf aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in einem beliebigen Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten, oder bei einer beliebigen Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr – möglich. Eine Abgabe durch eine Überbringerin oder einen Überbringer ist zulässig.

In Form der Briefwahl ist eine Stimmabgabe schon ab Erhalt der Wahlkarte möglich.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte

Die Wahlkarten können bereits online unter www.meinewahlkarte.at beantragt werden. 

Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!

Schriftlich: per E-Mail (gemeinde@gross-enzersdorf.gv.at) oder postalisch (Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf, Rathausstraße 5, 2301 Groß-Enzersdorf) bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (25. September 2024); wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.

Mündlich (persönlich): bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. September 2024), 12.00 Uhr.

Die Ausstellung der Wahlkarten beginnt nach Erhalt der Stimmzettel voraussichtlich ab Anfang September 2024.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher (sofern sie in einer österreichischen Gemeinde in die Wählerevidenz eingetragen sind) sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.


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