Gebührenbremse

Dienstag, 09. Juli 2024Allgemeines

Der Bund hat einen Zweckzuschuss in Form der Gebührenbremse für das Land Niederösterreich in der Höhe von € 28.413.495,- beschlossen.

Davon entfallen € 197.512,00  an die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf.

Der Gemeinderat hat am 21.05.2024 beschlossen, diesen gemäß BGBl. I Nr. 122/2023 an die gebührenpflichtigen Haushalte aufzuteilen. Als Aufteilungsschlüssel wird die Kanalbenützungsgebühr herangezogen. 

Jeder gebührenpflichtige Haushalt, der mit eine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten hat, erhält mit der Quartalsvorschreibung für das 3. Quartal 2024 eine dementsprechende Gutschrift auf der nächsten Vorschreibung.


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