Schulstartgeld 2023 jetzt beantragen
Donnerstag, 17. August 2023SchuleAb sofort bis 2.2.2024 gibt es auch heuer wieder einmalig die Möglichkeit Schulstartgeld zu beantragen.
Voraussetzungen für den Erhalt sind:
- Bezug der Familienbeihilfe für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge die in NÖ Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind
- Hauptwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in NÖ
- Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, ...)
Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website der NÖ Landesregierung