Schulstartgeld 2023 jetzt beantragen

Donnerstag, 17. August 2023Schule

Ab sofort bis 2.2.2024 gibt es auch heuer wieder einmalig die Möglichkeit Schulstartgeld zu beantragen.

Voraussetzungen für den Erhalt sind:

  • Bezug der Familienbeihilfe für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge die in NÖ Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind
  • Hauptwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in NÖ
  • Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, ...)

Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website der NÖ Landesregierung


Zurück

Top