Informationen zur Europawahl 2019

Mittwoch, 20. März 2019AllgemeinesBürgerservice

Am 26. Mai wird gewählt. Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang April eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2019“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

Unter welchen Voraussetzungen können Sie an der Europawahl teilnehmen?

Zur Teilnahme an der Europawahl 2019 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • Spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicher(in), Auslandsösterreicher(in) oder Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich sind
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in die Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wie können Sie wählen, wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag nicht in Groß-Enzersdorf aufhalten?

Sollten Sie sich am Wahltag nicht in Groß-Enzersdorf aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so können Sie mit einer Wahlkarte wählen.

Zur Beantragung einer Wahlkarte nutzen Sie bitte die personalisierte „Amtlichen Wahlinformation“. Mittels dieser können Sie bis Mittwoch, dem  22. Mai 2019,  einen schriftlichen Antrag per Postweg stellen oder bis Freitag, dem 24. Mai 2019, 12:00 Uhr, persönlich mit amtlichem Lichtbildausweis (Pass, Führerschein) im Meldeamt der Stadt Groß-Enzersdorf, Rathaus, die Ausstellung einer Wahlkarte für die Europawahl beantragen.

Weiters können Sie rund um die Uhr bis Mittwoch, dem 22. Mai 2019 auf www.wahlkartenantrag.at online Ihre Wahlkarte beantragen.

Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch nach Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig!

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.

Mit der Wahlkarte können Sie:

  • im Wege der Briefwahl Ihre Stimme abgeben (die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 26.5.2019, um 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangen)
  • am Wahltag in jedem Wahllokal wählen
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde wählen (gesondert zu beantragen)

 

Zur Wahl am 26. Mai im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.


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