Wahlwiederholung der Bundespräsidentenwahl Sonntag, 4. Dezember 2016

Mittwoch, 05. Oktober 2016

Als neuer Wahltermin für die Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 wurde mit Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 86/2016 der 4. Dezember 2016 kundgemacht.

Als neuer Wahltermin für die Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 wurde mit Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 86/2016 der 4. Dezember 2016 kundgemacht.
Als Stichtag gilt der 27. September 2016.
Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Tag der Wahl (4. Dezember 2016) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.
Damit werden Personen, die bis zum 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben und für die kein Wahlausschließungsgrund vorliegt, wahlberechtigt sein.
Die Wahlberechtigten sind in Wählerverzeichnisse einzutragen, die neu anzulegen sind.
Auflegung der Wählerverzeichnisse im Einsichtszeitraum 21. Oktober bis 27. Oktober 2016 zu festgelegten Amtsstunden.
Die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 (BGBl. II Nr. 180/2016), die den 2. Oktober 2016 als Wahltag festgesetzt hatte, wurde mit BGBl. I Nr. 86/2016 aufgehoben.  

Wahlkarten können ab sofort beantragt werden:  https://www.wahlkartenantrag.at/                                                              

wahlkartenantragPDF, 220,44 kB

weitere Informationen finden Sie hier:  http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/bpw_2016/start.aspx


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