Neue Fundbox bei der Polizeistation Groß-Enzersdorf

Donnerstag, 22. März 2018AllgemeinesBürgerservice

Abgabe von Fundstücken jetzt auch außerhalb der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes

von li nach re: Revierinspektorin Karin Niemeczek, Bezirksinspektor Dominik Kreitl und Bürgermeisterin Monika Obereigner-Sivec

Die Stadtgemeinde stellt ab sofort für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Groß-Enzersdorf ein neues Service zur Verfügung. Um den Findern die Abgabe zu erleichtern, gibt es jetzt eine Fundbox, in welche gefundene Gegenstände auch außerhalb der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes eingeworfen werden können. Der Standort der Fundbox befindet sich vor dem Gebäude der Polizeistation Groß-Enzersdorf und ist rund um die Uhr zugänglich, dadurch wird die gesetzlich vorgeschriebene Abgabe von Funden (ab einem Warenwert von 10 €) deutlich erleichtert

Bürgermeisterin Monika Obereigner-Sivec freut sich über den doppelten Nutzen der neuen Fundbox: „Da Polizeiinspektionen keine Funde außer z.B. Führerscheine, Reisepässe, Kennzeichentafeln, Typen- und Zulassungsscheine mehr annehmen dürfen, können ehrliche Finder die Fundgegenstände jetzt auch außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeinde schnell und einfach abgeben. Jeder, der schon einmal etwas verloren hat, weiß wie froh man ist, wenn z.B. der Autoschlüssel oder der Schülerausweis des Kindes schnell wieder auftauchen“. Für Verlustanzeigen von anderen Gegenständen ist nicht die Polizei zuständig, sondern die Gemeinde.

Auch wertvolle Funde (wie Bargeld, Schmuck, Geldbörsen, Fotoapparate) sollten Sie persönlich beim Bürgerservice- des Gemeindeamtes während der Öffnungszeiten abgeben, nur so kann auch ein Finderlohn beansprucht werden. Dort wird auch versucht den/die VerlustträgerIn der Gegenstände ausfindig zu machen damit das Gefundene schnellstmöglich seine/n BesitzerIn wiederfindet. Telefonische Auskunft über gefundene Fundstücke erhalten Sie beim Bürgerservice der Stadtgemeinde unter der Telefonnummer 02249/ 2314 DW 28. Bitte bedenken Sie, dass zwischen Verlust und Abgabe eines Fundes einige Tage vergehen können. Fundanfragen können nicht vorgemerkt werden.

Verlustbestätigungen mit der Wirkung eines zeitlich begrenzten Ersatzdokumentes für z.B. Führerscheine, Kennzeichentafeln oder Kfz-Zulassungsschein stellt nur die Polizei aus.

Fundbox2

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